Fruchtsäfte aus Konzentrat
Fruchtsäfte, die durch Rückverdünnen aus Fruchtsaftkonzentrat hergestellt werden, müssen gleiche chemische und organoleptische Eigenschaften wie Direktsäfte besitzen.
Wer das Flugzeug besteigt oder eine Seereise unternimmt, wird vielleicht feststellen, dass die an Bord angebotenen Fruchtsäfte ungewohnt lasch schmecken. Im Ausland erhält man auch Säfte, die einen Bonbon-artigen Geschmack aufweisen. Der Grund liegt im Verzicht auf die Wiederherstellungsaromen, die beim Konzentrieren der Fruchtsäfte anfallen. Statt dessen werden auch künstliche Aromen verwendet, die naturgemäß nicht den typischen Fruchtgeschmack aufweisen.
Fruchtsäfte und Nektare sowie fruchtsafthaltige Erzeugnisse müssen nach den gesetzlichen Vorschriften der EU das fruchttypische, authentische Aroma der Direktsäfte enthalten. Das gilt auch für Mischerzeugnisse wie Multifruchtsäfte, deren Aroma naturgemäß komplex zusammengesetzt ist.
Wir untersuchen Fruchtsäfte, Nektare und Fruchtmischerzeugnisse wie Smoothies auf das enthaltene Aroma und begutachten, ob der Inhalt der Auslobung entspricht.