Restaurationsaromen

Aromen, die der Wiederherstellung der chemischen und organoleptischen Merkmale von Fruchtsäften bei ihrer Produktion aus Konzentrat dienen, müssen ausschließlich aus der namengebenden Frucht gewonnen werden. Diese Aromen, die in Anlage 2 Nr. 5 der Fruchtsaft- und ErfrischungsgetränkeVO definiert sind, entsprechen weitgehend den Aromaextrakten nach AromenVO (1334/2008).

Wir begutachten die Authentizität und die erforderliche Einsatzmenge dieser Aromen im Verhältnis zu den derzeit handelsüblichen Direktsäften. Wir verfügen über umfangreiche Datenbanken zur qualitativen und quantitativen Abgleich der Befunde.

Dabei referieren wir keine ungeprüften Literaturangaben, sondern eigene Untersuchung an authentischen Materialien. Wir bestimmen und dokumentieren die Aromaspektren in Index kalibrierten chromatographischen Systemen chiral und achiral per Full-Scan-MS, so dass die maximale Information zur Verfügung steht.